Kinderbonus als finanzielle Entlastung für Eltern
Viele Familien trifft die Corona-Pandemie in finanzieller Hinsicht schwer: Durch Homeschooling muss mindestens ein Partner zu Hause bleiben und für die Kinder sorgen, die sonst in der Schule wären. Das zieht bei einigen Familien, in denen regulär beide Partner erwerbstätig sind, Lohnausfälle nach sich. Um Familien mit Kindern in dieser Situation unter die Arme zu greifen, wurde bereits für das Jahr 2020 ein Kinderbonus beschlossen. Dieser soll auch im Jahr 2021 ausgezahlt werden.
Aber: Während im ersten Jahr der Corona-Pandemie noch 300 Euro pro Kind angesetzt waren, sind es 2021 nur noch 150 Euro. Da außerdem nicht alle Familien den Bonus erhalten, gibt es bereits Kritik an der neuen Regelung.
Wer bekommt den Kinderbonus?
Sobald eine Berechtigung für Kindergeld besteht, erhält das jeweilige Kind bzw. dessen Eltern den Kinderbonus. Das betrifft zum Beispiel im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren oder Kinder in Heimen, sofern diese ebenfalls Kindergeld bekommen. Den konkreten Betrag erhalten all diejenigen, die auch Kindergeld beziehen. Ist es das Kind selbst, wandert der Bonus ebenfalls auf dessen Konto. Bei Alleinerziehenden bekommt der Partner mit dem üblichen Geldeingang des Kindergeldes den Bonus.
Gut zu wissen: Sollte das Kind nur für einen Teil des Jahres 2021 kindergeldberechtigt sein, gilt die Zahlung trotzdem. Das betrifft zum Beispiel Kinder, die erst Ende des Jahres geboren werden (also noch nicht kindergeldberechtigt sind) oder Kinder, die im Laufe des Jahres ihre Ausbildung abschließen werden (also nicht mehr kindergeldberechtigt sind).
Wer erhält das Geld nicht?
Unglücklicherweise sind einige Familien von der Bonusregelung ausgeschlossen. Das betrifft zum Beispiel aus dem Ausland stammende Eltern, die auf Jobsuche sind oder Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung, die ohne Erwerbstätigkeit sind. Gerade dies stieß bereits auf reichlich Gegenstimmen, da es vielen Familien mit Fluchthintergrund oft an essenziellen Dingen fehlt. Sie können zum Beispiel meistens nicht die Voraussetzungen für erfolgreiches Homeschooling schaffen, da die technische Ausstattung schlicht zu teuer ist. Ob eine Änderung des Kinderbonus in dieser Hinsicht geplant ist, bleibt abzuwarten.
Fazit: Kinderbonus entlastet vor allem Geringverdienende
Gerade gering verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Empfänger von Hartz-IV profitieren von dem Bonus, da er weder auf Hartz-IV-Leistungen noch auf Unterhaltsvorschüsse angerechnet wird. Wer viel verdient, muss hingegen den Kinderbonus – wie auch das Kindergeld – mit dem Kinderfreibetrag verrechnen. Bei einem hohen Familieneinkommen bleibt somit von dem Bonus nicht viel übrig.