Gasumlage: Höhe und Dauer
Auf Beschluss der Bundesregierung gilt zur Entlastung der Energieunternehmen von Oktober 2022 bis März 2024 eine sogenannte Gasumlage. Diese ist von allen Gaskunden, also Privathaushalten und Unternehmen, zu entrichten und beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Dazu kommen 7 Prozent Mehrwertsteuer. Die tatsächliche Mehrbelastung für Verbraucher hängt vom Wohnraum und letztendlich dem Jahresverbrauch an Gas ab. Ein Einpersonenhaushalt mit einem Verbrauch von beispielsweise 6000 kWh im Jahr, muss mit Mehrkosten von rund 144 Euro rechnen. Eine Familie mit einem Verbrauch von rund 15000 kWh muss etwa 360 Euro mehr an das Versorgungsunternehmen bezahlen. Der Betrag muss nicht sofort bezahlt werden, sondern wird mit einer späteren Rechnung fällig, auf der die Gasumlage gesondert ausgewiesen sein wird.
Warum wird es die Gasumlage geben?
Lange war Russland der wichtigste Gaslieferant für Deutschland. In Folge des Ukraine-Kriegs und der deswegen verhängten Sanktionen bekommen die deutschen Gasunternehmen wesentlich weniger Gas aus Russland, als ihnen vertraglich zusteht. Dieses fehlende Gas müssen sie andernorts zu hohen Preisen einkaufen. Diese finanziellen Mehraufwendungen sollen sie – so hat die Bundesregierung beschlossen – an die Endverbraucher weitergeben dürfen. Dies geschieht durch die Gasumlage.
Würden die Energieunternehmen für ihre Mehrausgaben keinen Ausgleich erhalten, wären sie vom Bankrott bedroht. Das wiederum würde die Versorgungssicherheit in Deutschland bedrohen – im Winter, wenn die Nachfrage nach Gas hoch ist, muss es weiterhin genügend Energieunternehmen geben, die dieses auch zu den Endkunden leiten. Manche Politiker bezeichnen die Gasumlage deswegen auch als notwendiges Übel.
Die Einführung der Gasumlage wird die die Verbraucher auch zum Gas-Sparen zwingen. Durch die gestiegenen Preise werden es sich viele Menschen überlegen müssen, ob sie die Heizung anschalten oder lieber noch damit warten. Dadurch will die Bundesregierung letztlich sicherstellen, dass es keinesfalls zu einem Versorgungsengpass im Winter kommt.
Was ist noch wichtig zum Thema Gasumlage?
Beachten sollten Sie, dass zusätzlich zur Gasumlage auch ein steigender Gaspreis noch mehr Zusatzkosten verursacht. Auch die Höhe der Gasumlage ist nicht in Stein gemeißelt, sie wird alle drei Monate aktualisiert und kann künftig noch höher ausfallen. Weiterhin steigen die Strompreise in Deutschland deutlich an. Experten warnen davor, die gestiegenen Gaspreise zum Beispiel durch elektrische Heizgeräte umgehen zu wollen. Diese Rechnung geht nicht auf, da die Energiepreise im Gesamten dann nur noch höher ausfallen.
Um die Verbraucher mit den gestiegenen Energiekosten nicht allein zu lassen, hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete beschlossen. Jüngst wurde das dritte Entlastungspaket verabschiedet, das u. a. einen erweiterten Wohngeldanspruch und eine Energiepreispauschale für Rentner und Studenten enthält. Außerdem soll eine Aufstockung des Kindergelds bei Familien zu Entlastungen führen und eine Strompreisbremse für den Grundbedarf wurde ebenfalls beschlossen.
Was kann man tun, um die Gasrechnung zu senken?
Um Heizungskosten zu sparen, lassen Sie die Heizung so lange wie möglich aus. Wenn das nicht mehr geht, sollten Sie die Heizung niedriger als gewohnt einstellen – ein, zwei Grad weniger kann man gut aushalten und auf der Rechnung macht sich dies schon bemerkbar. Damit die Heizung nicht mehr Gas als nötig verbraucht, ist eine regelmäßige Wartung und Pflege wichtig. Es empfiehlt sich, vor den kalten Monaten nochmal einen Heizungsfachmann kommen zu lassen, der die Funktion überprüft.
Weitere Sparmaßnahmen sind mit Investitionen verbunden, aber dennoch überlegenswert. Mit einer neuen energiesparenden Heizung wie einer Wärmepumpe kommen Sie weg vom Gas, sodass Sie dann natürlich auch nicht mehr die Gasumlage bezahlen müssten. Des Weiteren ist eine Fensterdämmung lohnenswert, weil so weniger Heizwärme im Winter entweicht und die Heizung weniger Gas verbraucht.
Wenn Sie mit der Anschaffung einer neuen energiesparenden und gasfreien Heizung erwägen, können Sie beim BAFA oder bei der staatlichen KfW-Bank möglicherweise attraktive Förderungen in Anspruch nehmen.