2021: Wichtige Änderungen rund um Immobilien und Familien
Mit dem Jahreswechsel kommen ein paar neue Regeln für Immobilienkäufer, Bauherren und Familien.
Mit dem Jahreswechsel kommen ein paar neue Regeln für Immobilienkäufer, Bauherren und Familien.
Wer sich den Wunsch nach einem Eigenheim erfüllen möchte, darf ab dem nächsten Jahr mit ein paar zusätzlichen Hilfen rechnen.
Kaufinteressenten müssen ab Mitte Dezember nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Damit, dass Verkäufer die volle Maklerprovision auf den Käufer abwälzen, ist seitdem Schluss. Hinzu kommt: Der Immobilienkäufer muss seinen Anteil an der Provision erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seine eigene Zahlung nachgewiesen hat. Beauftragen beide Vertragsseiten einvernehmlich einen Makler, werden die Kosten für diesen nach dem neuen Gesetzesbeschluss automatisch geteilt, sprich: jeder zahlt die Hälfte. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag künftig schriftlich festgehalten werden muss, also beispielsweise per E-Mail. Eine mündliche Absprache reicht dafür nicht mehr aus.
Sowohl die Förderung selbst als auch die Einkommensgrenzen werden ab 2021 deutlich erhöht. Der maximal zulagenbegünstigte Sparbetrag steigt für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro pro Jahr, bei Paaren erhöht er sich von 1.024 auf 1.400 Euro. Dieser Sparbetrag wird ab dem kommenden Jahr mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent gefördert (aktuell: 8,8 Prozent). Auch die Einkommensgrenzen verschieben sich deutlich nach oben: Alleinstehende haben künftig bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro das Recht auf den Zuschuss, bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 70.000 (aktuell: 25.600 bzw. 51.200 Euro).
Der Gesetzgeber hat den Förderzeitraum für das Baukindergeld um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Wer also zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten hat oder der frühestmögliche Baubeginn seines – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag stellen.
Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern – diese können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen.
Für Familien hat der Gesetzgeber ebenfalls ganz aktuell ein paar zusätzliche Entlastungen beschlossen.
Ab dem 1. Januar steigt das Kindergeld um 15 Euro im Monat. Es beträgt dann 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und 250 für das vierte und jedes weitere Kind. Parallel steigen die steuerlichen Kinderfreibeträge von aktuell 7.812 Euro auf insgesamt 8.388 Euro für beide Elternteile zusammen. Der Freibetrag wird ab einer bestimmten Einkommenshöhe alternativ zum Kindergeld gewährt.
Auch der Höchstbetrag für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen etwa an erwachsene Kinder in der Ausbildung, Eltern oder geschiedene Ehegatten, wird angehoben. Ab Januar lassen sich maximal 9.744 Euro statt bislang 9.408 Euro absetzen.
Von einer anderen Neuerung profitieren Familien und Singlehaushalte gleichermaßen: Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden, beträgt ab Januar 9.744 Euro pro Jahr und damit 336 Euro mehr als 2020. Zudem gibt es Erleichterungen im Steuertarif zum Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Konkret soll die Grenze, ab welcher der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift, von 57.052 Euro jährlichen Jahreseinkommens auf 57.919 Euro angehoben werden.